Geldwerter Vorteil von freiwilligen Anteilen - To whom it may concern

Information: Seit Okt. 2024 gibt es eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410223/) mit dem Leitsatz: „Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen" (die versteuert werden müssen). Konsequenz im verhandelten Fall: die betreffenden Personen mussten ihren geldwerten Vorteil als Kapitalertrag nachversteuern.

Dieses Urteil betrifft möglicherweise einzelne GEN-Gemeinschaften mit einer entsprechenden Regelung. Wir, die Domino eG, sind ggf. an einem Austausch interessiert, wie man ev. darauf reagieren könnte. Kontakt: martin.bach[ät]posteo.de
Viele Grüße
Martin

Tatsächlich gab es AFAIK früher am TH ein ähnliches Konzept – seit der Überarbeitung des Mietsystems vor einigen Jahren gibt es das allerdings nicht mehr. Inzwischen haben wir ua. die Regel, dass ein Teil der Miete mit steigender Geno-Zugehörigkeitszeit sinkt. Auch haben wir Fälle, wo dediziert zur Finanzierung von Neubauten weitere Anteile gezeichnet werden (ohne, dass es dafür einen individuellen Gegenwert gibt).

Interessant. Mal wieder zeigt sich: Wer kapitalistisch in direkter Leistung und Gegenleistung denkt wird auch so besteuert…