Information: Seit Okt. 2024 gibt es eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410223/) mit dem Leitsatz: „Ist die Minderung des Nutzungsentgelts für eine Genossenschaftswohnung durch den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile veranlasst, führt der geldwerte Vorteil aufgrund der Nutzungsentgeltminderung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen" (die versteuert werden müssen). Konsequenz im verhandelten Fall: die betreffenden Personen mussten ihren geldwerten Vorteil als Kapitalertrag nachversteuern.
Dieses Urteil betrifft möglicherweise einzelne GEN-Gemeinschaften mit einer entsprechenden Regelung. Wir, die Domino eG, sind ggf. an einem Austausch interessiert, wie man ev. darauf reagieren könnte. Kontakt: martin.bach[ät]posteo.de
Viele Grüße
Martin